Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG:
Die Winney GmbH ist verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbraucher (Versender und deren Empfänger) können sich zur Beilegung von Streitigkeiten über Rechte und Pflichten bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Postsendungen oder bei Verletzung eigener Rechte auf Grundlage der gesetzlichen Regelung 18 PostG an die Verbraucherschlichtungsstelle wenden, wenn keine Einigung mit der Winney GmbH erzielt wurde.
In sonstigen Fällen nimmt die Winney GmbH nicht am Streitbeilegungsverfahren nach den Vorgaben des VSBG teil.