Liebe Kunden, wir bitten Sie, diese Informationen zu beachten.
Die Europäische Union verhängt Sanktionen gegen den Export von Waren aus EU-Ländern nach Russland. Da sich Sanktionen ändern können, lohnt es sich immer zu prüfen, ob die Informationen darüber, was Sie senden können und was nicht, aktuell sind.
Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob Ihr Produkt auf den Sanktionslisten steht.
Informationen zu Sanktionen im Zusammenhang mit Luxusartikeln finden Sie unter dem Link ab Seite 31, wo HS-Codes und Warenbeschreibungen aufgeführt sind. Die Überschriften geben die Wertschwellen für diese Kategorie an: Ohne Angabe der Schwelle sollte der maximale Wert eines Produkts 300 Euro nicht überschreiten. Wenn der Code nicht in der Liste enthalten ist, ist der Export unabhängig von den Kosten zulässig.
Ein vollständiges Export- oder Importverbot für bestimmte Waren finden Sie hier. Im Dokument Nr. L 111/1 vom 8. April 2022 sind sowohl Waren aufgeführt, deren Einfuhr verboten ist, als auch solche, die nicht exportiert werden dürfen.
Weitere Informationen zu den Verboten und zur Entschlüsselung der HS-Codes sind im Beschluss Nr. L 259 I vom 6. Oktober 2022 enthalten.
Kurz zu Luxusgütern: Für Kleidung, Schuhe und Taschen im Wert von über 300 Euro ist der Export verboten; für Ausrüstung (Telefone, Kopfhörer, Computer usw.) – über 750 Euro; für Musikinstrumente - über 1500 Euro.
Kurz zum Komplettverbot: Prozessoren, Echolote, Quadcopter sowie gebrauchte Kleidung und Schuhe dürfen nicht nach Russland exportiert werden.
Informationen zum neunten Sanktionspaket finden Sie hier (Beschluss Nr. L 322 I/1 vom 16.12.2022).
Das zehnte Sanktionspaket wurde unter der Nummer L 059I vom 25. Februar 2023 veröffentlicht.
Das elfte Paket trat am 23. Juni 2023 in Kraft; Es wird empfohlen, dass Sie Ihre Artikel vor dem Versand nach Russland anhand dieser Liste überprüfen.
Am 24. Februar 2024 wurde ein weiteres Sanktionspaket veröffentlicht.
Am 24. Juni 2024 wurde durch neue EU-Beschränkungen ein Verbot für den Versand einer Reihe von Waren nach Russland eingeführt, darunter alle Telefone (einschließlich Smartphones), CDs und DVDs, Schallplatten, Fahrradlichter, Tonverstärker, Mikrofone, Lautsprecher, Kopfhörer und verschiedene Kabel und Glühbirnen.
Für die Einfuhr in das Gebiet der Russischen Föderation verboten:
1. Gedruckte und audiovisuelle Materialien, die Aufrufe zu Extremismus und Terrorismus enthalten oder Terrorismus rechtfertigen; pornografisches Material; Werke, die unter Verstoß gegen die Gesetzgebung der Länder der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft zu Wahlen und Referenden erstellt oder verbreitet werden; Materialien, die Nazi-Symbole oder ihnen ähnliche Symbole bewerben; sowie Informationen, die den politischen oder wirtschaftlichen Interessen Russlands, seiner Sicherheit, Gesundheit und Moral der Bürger schaden könnten.
2. Alle Arten von Waffen (einschließlich ihrer Teile), Munition dafür (einschließlich ihrer Teile) sowie Produkte, die strukturell zivilen Waffen und Dienstwaffen ähneln.
3. Gefährlicher Abfall.
4. Besondere technische Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung.
5. Giftige Substanzen, die keine Vorstufen für Drogen und psychotrope Substanzen sind.
6. Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und deren Vorstufen, einschließlich Darreichungsformen.
7. Menschliche Organe und Gewebe, Blut und seine Bestandteile.
8. Pflanzen in allen Formen und Zuständen, Pflanzensamen.
9. Lebende Tiere.
10. Stoffe, die die Ozonschicht zerstören.
11. Pflanzenschutzmittel gemäß den Anhängen A und B des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe vom 22. Mai 2001.
12. Werkzeuge zur Gewinnung (Fang) aquatischer biologischer Ressourcen, einschließlich:
• fertig geknüpfte Fischernetze aus synthetischen Nylon- oder anderen Polyamid-Monofilamenten mit einem Durchmesser von weniger als 0,5 mm und einer Maschenweite von weniger als 100 mm (die Größe der konstruktiven Maschenteilung beträgt weniger als 50 mm);
• fertig geknüpfte Fischernetze aus anderen synthetischen Monofilamenten mit ähnlichen Eigenschaften;
• Elektrofischereigeräte, bestehend aus elektrischen Signalgeneratoren mit angeschlossenen Leitern und einem Akkumulator (Batterie), die zum Fischen aquatischer biologischer Ressourcen mit elektrischem Strom bestimmt sind.
13. Alkoholprodukte, Ethylalkohol, Bier.
14. Alle Arten von Tabakwaren und Rauchmischungen.
15. Radioaktive Materialien.
16. Kulturelle Werte.
17. Waren, die einem schnellen Verfall unterliegen.
18. Edelsteine in jeglicher Form und Beschaffenheit, natürliche Diamanten, ausgenommen Schmuck.